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Rechtliches

Als professionelle Hochzeits-Videograph/in ist es mir wichtig, transparente und rechtlich einwandfreie Geschäftsbedingungen zu haben. Diese dienen dazu, klare Vereinbarungen mit meinen Kunden zu treffen und meine Verantwortlichkeiten zu definieren. Die Geschäftsbedingungen umfassen Details zu Leistungen, Preisen, Zahlungsbedingungen, Stornierungen und rechtlichen Hinweisen. 

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FILMISCHE ARBEITEN (AUFTRAGSANNAHME)

I ALLGEMEINES

  1. DER VIDEOGRAF, DENIS KUBITSCHKO (DK MEDIEN), IM FOLGENDEN „AUFTRAGNEHMER“ GENANNT, ERBRINGT LEISTUNGEN IM BEREICH FILMREPORTAGE. DER AUFTRAGNEHMER ERBRINGT ALLE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. DIESE SIND BESTANDTEIL DER JEWEILS MIT DEM KUNDEN ABGESCHLOSSENEN VERTRÄGE FÜR DIENSTLEISTUNGEN. MIT DER AUFTRAGSERTEILUNG ERKENNT DER AUFTRAGGEBER DEREN ANWENDBARKEIT AN. ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN KÖNNEN RECHTSWIRKSAM NUR SCHRIFTLICH GETROFFEN WERDEN. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEHEN DEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES AUFTRAGGEBERS ODER DES MITTLERS VOR.

  2. DER AUFTRAGGEBER WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS DIE ERSTELLTEN FILME STETS DEM KÜNSTLERISCHEN GESTALTUNGSSPIELRAUM DES AUFTRAGNEHMERS UNTERLIEGEN. REKLAMATIONEN UND/ODER MÄNGELRÜGEN HINSICHTLICH DES VOM AUFTRAGNEHMER AUSGEÜBTEN KÜNSTLERISCHEN GESTALTUNGSSPIELRAUMS, DES AUFNAHMEORTES UND DER VERWENDETEN OPTISCHEN UND TECHNISCHEN MITTEL SIND AUSGESCHLOSSEN. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGSWÜNSCHE DES AUFTRAGGEBERS BEDÜRFEN EINER GESONDERTEN VEREINBARUNG UND BEAUFTRAGUNG UND SIND GESONDERT ZU VERGÜTEN.

  3. ES KANN NICHT GARANTIERT WERDEN, DASS ALLE BEI EINER FEIER ANWESENDEN PERSONEN GEFILMT WERDEN. DER AUFTRAGNEHMER IST ABER BEMÜHT, DIES ZU ERREICHEN, FALLS DIES VOM AUFTRAGGEBER ERWÜNSCHT IST.

  4. IN DEM FALL, DASS DEM AUFTRAGNEHMER UND SEINEN MITARBEITERN KEINE VERPFLEGUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN KANN, BEHÄLT SICH DIESER VOR, EINE VERPFLEGUNGSPAUSCHALE IN HÖHE VON 30,00 € PRO DREHTAG UND MITARBEITER ZU ERHEBEN.

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  1. ORIGINALDATEIEN VERBLEIBEN BEIM AUFTRAGNEHMER. EINE HERAUSGABE AN DEN AUFTRAGGEBER ERFOLGT NUR BEI GESONDERTER SCHRIFTLICHER VEREINBARUNG.

  2. EIGENTUM AM FILMMATERIAL – ARCHIVIERUNG: DAS EIGENTUMSRECHT AM BELICHTETEN FILMMATERIAL (ANALOG ODER DIGITAL, NEGATIVE, DIGITALE NEGATIVE, DIAPOSITIVE ETC.) STEHT DEM AUFTRAGNEHMER ZU. DIESER ÜBERLÄSST DEM AUFTRAGGEBER GEGEN VEREINBARTE UND ANGEMESSENE HONORIERUNG DIE FÜR DIE VEREINBARTE NUTZUNG ERFORDERLICHE AUFSICHTSDATEI INS EIGENTUM. DER AUFTRAGNEHMER WIRD DIE AUFNAHMEN OHNE RECHTSPFLICHT BIS ZU 6 WOCHEN ARCHIVIEREN. IM FALL DES VERLUSTS ODER DER BESCHÄDIGUNG STEHEN DEM AUFTRAGGEBER KEINERLEI ANSPRÜCHE ZU.

II URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE, EIGENWERBUNG

  1. DEM AUFTRAGNEHMER STEHT DAS URHEBERRECHT AN DEN BILDERN NACH MASSGABE DES URHEBERRECHTSGESETZES ZU.

  2. DER AUFTRAGGEBER ERWIRBT AN FILMEN UND BILDERN DIE NUTZUNGSRECHTE FÜR DEN NICHTKOMMERZIELLEN GEBRAUCH. DAS RECHT DER VERVIELFÄLTIGUNG UND DER WEITERGABE AN DRITTE WIRD FÜR NICHTKOMMERZIELLE ZWECKE EINGERÄUMT. EINE KOMMERZIELLE NUTZUNG IST NICHT GESTATTET UND ERFORDERT EINE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG DES AUFTRAGNEHMERS. EIGENTUMSRECHTE WERDEN NICHT ÜBERTRAGEN. ERST NACH DER VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG DES HONORARS GEHEN DIE NUTZUNGSRECHTE AN DEN AUFTRAGGEBER ÜBER.

  3. DER AUFTRAGNEHMER DARF DIE ENTSTANDENEN BILDER IM RAHMEN SEINER EIGENWERBUNG BZW. ZU REFERENZZWECKEN VERWENDEN (Z.B. FÜR AUSSTELLUNGEN, MESSEN, WEBSEITE, INSTAGRAM, FACEBOOK, BLOG, FACHMAGAZINE FÜR FOTOGRAFIE ODER HOCHZEITEN ETC.). DER AUFTRAGGEBER STIMMT EINER VERÖFFENTLICHUNG DER VON IHM GEMACHTEN FILME IM INTERNET ODER ANDEREN MEDIEN ZUR EIGENWERBUNG UND DARSTELLUNG DER ARBEITSWEISE UNEINGESCHRÄNKT ZU UND VERZICHTET BEREITS IM VORAUS AUF SEINE EVTL. AUS DEN AGB & DSGVO ABLEITBAREN RECHTE BEZÜGLICH EINER VERÖFFENTLICHUNG SOWIE AUF EINE FINANZIELLE ABGELTUNG.

    A. FÜR DEN FALL, DASS DER AUFTRAGGEBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DER BILDER NICHT WÜNSCHT, WIRD EIN AUFPREIS VON 25% DES GESAMTHONORARS FÄLLIG.

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ZUDEM MUSS DER WIDERSPRUCH EXPLIZIT IM VERTRAG UNTER DEM PUNKT: "SONSTIGES" SCHRIFTLICH VERMERKT SEIN, MÜNDLICHE NEBENABREDEN HABEN KEINE GÜLTIGKEIT.

III HONORAR

  1. DAS HONORAR FÜR DEN AUFTRAG ENTSPRICHT DER IM GESAMTBETRAG AUFGEFÜHRTEN SUMME. MIT DER UNTERZEICHNUNG DIESES VERTRAGES WIRD EINE TERMINRESERVIERUNGSPAUSCHALE I.H.V. 450 EURO INNERHALB VON 14 TAGEN PERÜBERWEISUNG FÄLLIG. DER RESTBETRAG IST BINNEN 7 TAGEN NACH RECHNUNGSERHALT PER ÜBERWEISUNG FÄLLIG. DER AUFTRAGGEBER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, RECHNUNGEN GGFS. AUCH PER E-MAIL ZU ERHALTEN; IN DIESEM FALL ENTFÄLLT DER POSTVERSAND.

  2. NACH EINER MAHNUNG KOMMT DER AUFTRAGGEBER IN VERZUG. NACH EINTRITT DES VERZUGS IST DAS HONORAR MIT 10% P.A. ZU VERZINSEN. EINE AUFRECHNUNG ODER DIE AUSÜBUNG DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS IST NUR GEGENÜBER UNBESTRITTENEN ODER RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLTEN FORDERUNGEN DES AUFTRAGGEBERS ZULÄSSIG. MAHNSPESEN UND DIE KOSTEN (AUCH AUSSERGERICHTLICHER) ANWALTLICHER INTERVENTION GEHEN ZU LASTEN DES AUFTRAGGEBERS.

  3. BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG DES HONORARS BLEIBEN NUTZUNGSRECHTE UND EIGENTUMSRECHTE FÜR DIE GELIEFERTEN VIDEOS BEIM AUFTRAGNEHMER.

  4. RABATTE JEGLICHER FORM SIND NICHT ÜBERTRAGBAR, AUSZAHLBAR ODER KOMBINIERBAR.

  5. WÜNSCHT DER AUFTRAGGEBER WÄHREND ODER NACH DER AUFNAHMEPRODUKTION ÄNDERUNGEN, SO HAT ER DIE MEHRKOSTEN ZU TRAGEN. DER AUFTRAGNEHMER BEHÄLT DEN VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR BEREITS BEGONNENE ARBEITEN.

  6. FÜR EINE SPONTANE VERLÄNGERUNG DER AUFNAHMEPRODUKTIONEN AUF AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH DES AUFTRAGGEBERS, WIRD EIN HONORAR I.H.V. 150,00 € PRO ANWESENDEM FILMER FÜR JEDE ANGEFANGENE VERLÄNGERUNGSSTUNDE BERECHNET, INSOFERN HIERZU KEINE ANDERE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG VOR AUFTRAGSBEGINN GETROFFEN WURDE.

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IV ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND STORNIERUNGSKOSTEN

  1. NIMMT DER VERTRAGSPARTNER VON DER DURCHFÜHRUNG DES ERTEILTEN AUFTRAGS AUS VERSCHIEDENEN GRÜNDEN ABSTAND, STEHT DEM AUFTRAGNEHMER MINDESTENS DIE HÄLFTE DES HONORARS ZUZÜGLICH ALLER TATSÄCHLICH ANGEFALLENEN NEBENKOSTEN ZU. IM FALL UNBEDINGT ERFORDERLICHER TERMINÄNDERUNG (Z.B. AUS GRÜNDEN DER WETTERLAGE) SIND EIN DEM VERGEBLICH ERBRACHTEN BZW. RESERVIERTEN ZEITAUFWAND ENTSPRECHENDES HONORAR UND ALLE NEBENKOSTEN ZU BEZAHLEN.

  2. BEI AUFTRÄGEN, DIE MEHRERE EINHEITEN UMFASSEN, IST DER AUFTRAGNEHMER BERECHTIGT, NACH LIEFERUNG JEDER EINZELLEISTUNG RECHNUNG ZU LEGEN.

  3. RÜCKTRITTE BZW. STORNIERUNGEN VON VERBINDLICHEN RESERVIERUNGEN BEDÜRFEN DER TEXTFORM UND MÜSSEN VOM AUFTRAGNEHMER BESTÄTIGT WERDEN. EINE KOSTENFREIE STORNIERUNG IST NACH ABSCHLUSS NICHT MEHR MÖGLICH. IM FALL VON STORNIERUNGEN BESTÄTIGTER AUFTRÄGE GELTEN DIE NACHSTEHENDEN STORNIERUNGSGEBÜHREN ALS VEREINBART (IN PROZENTANTEILEN AN DER VERTRAGSSUMME):

  • ●  PHASE 1 = 50%, GILT AB DEM TAG DES AUFTRAGES BIS VIER MONATE VOR DEM TAG DER VERANSTALTUNG.

  • ●  PHASE 2 = 75%, GILT AB DEM VIERTEN MONAT BIS ZU VIER WOCHEN (30 KALENDERTAGE) VOR DEM TAG DER VERANSTALTUNG.

  • ●  PHASE 3 = 100%, GILT AB DER VIERTEN WOCHE BIS ZUM TAG DER VERANSTALTUNG.

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V REISEKOSTEN, SONSTIGE KOSTEN

  1. ÜBERSTEIGT DIE AN- UND ABREISE DES AUFTRAGNEHMERS INSGESAMT 50 KILOMETER ODER WURDE KEINE ANDERSLAUTENDE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG GETROFFEN, WERDEN FOLGENDE REISEKOSTEN BERECHNET: JE ZUSÄTZLICH GEFAHRENEM KILOMETER 0,40 €. BEI ANREISE MIT DER BAHN ODER DEM FLUGZEUG SOWIE BEI ERFORDERLICHER ÜBERNACHTUNG WERDEN DIE TATSÄCHLICH ENTSTEHENDEN KOSTEN UND SPESEN (GEGEN BELEG) IN RECHNUNG GESTELLT. DER AUFTRAGGEBER HAT KEINEN ANSPRUCH AUF DIE WAHL EINES BESTIMMTEN VERKEHRSMITTELS FÜR DIE AN- UND ABREISE ODER WAHL EINES BESTIMMTEN HOTELS FÜR DIE ÜBERNACHTUNG.

  2. DURCH DEN AUFTRAG ANFALLENDE SONSTIGE KOSTEN WIE PARKGEBÜHREN, MAUT- UND AUTOBAHNGEBÜHREN, PORTO UND VERPACKUNG SIND NICHT IM HONORAR ENTHALTEN UND GEHEN ZU LASTEN DES AUFTRAGGEBERS.

    VI HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

  1. DER AUFTRAGNEHMER WIRD DEN ERTEILTEN AUFTRAG SORGFÄLTIG AUSFÜHREN. ER KANN DEN AUFTRAG AUCH - ZUR GÄNZE ODER ZUM TEIL - DURCH DRITTE (LABOR, MITARBEITER ETC.) AUSFÜHREN LASSEN. SOFERN DER VERTRAGSPARTNER KEINE SCHRIFTLICHEN ANORDNUNGEN TRIFFT, IST DER AUFTRAGNEHMER HINSICHTLICH DER ART DER DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS FREI. DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE BILDAUFFASSUNG, DIE AUSWAHL DER FOTOMODELLE, PERSONEN, GÄSTE, DES AUFNAHMEORTES UND DER ANGEWENDETEN OPTISCHEN-TECHNISCHEN (FILMISCHEN) MITTEL. ABWEICHUNGEN VON FRÜHEREN LIEFERUNGEN STELLEN ALS SOLCHE KEINEN MANGEL DAR.

  2. GEGEN DEN AUFTRAGNEHMER GERICHTETE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUS VERZUG, UNMÖGLICHKEIT DER LEISTUNG, VERLETZUNG VON GESETZLICHEN UND/ODER VERTRAGLICHEN NEBEN- UND SCHUTZPFLICHTEN BEI VERTRAGSABSCHLUSS SIND AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT DER SCHADEN NICHT DURCH VORSÄTZLICHES VERHALTEN DES AUFTRAGNEHMERS ODER SEINES ERFÜLLUNGSGEHILFEN VERURSACHT WORDEN IST. DIE ORGANISATION, VERGABE UND AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN GESCHIEHT MIT SORGFÄLTIGER PLANUNG. SOLLTE JEDOCH AUF GRUND BESONDERER UMSTÄNDE, WIE Z.B. PLÖTZLICHER KRANKHEIT (AUCH VON FAMILIENANGEHÖRIGEN DES AUFTRAGNEHMERS), VERKEHRSUNFALL, UMWELTEINFLÜSSE, VERKEHRSSTÖRUNGEN ETC. DER AUFTRAGNEHMER

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III.

IV.

V.

VI.

VII.

ZU DEM VEREINBARTEN FILMTERMIN NICHT ERSCHEINEN KÖNNEN, WIRD KEINE HAFTUNG FÜR JEGLICHE DARAUS RESULTIERENDEN SCHÄDEN, VERLUSTE ODER FOLGEN ÜBERNOMMEN. SOLLTE ES AUFGRUND HÖHERER GEWALT ZUM AUSFALL DES AUFTRAGNEHMERS KOMMEN, BEMÜHT SICH DIESER (SOWEIT ERWÜNSCHT) UM EINEN ERSATZVIDEOGRAFEN, DER AUF EIGENE RECHNUNG LEISTUNGEN ERBRINGT. EVENTUELLE MEHRKOSTEN DES BEAUFTRAGEN ERSATZVIDEOGRAFEN GEHEN NICHT ZU LASTEN DES AUFTRAGNEHMERS.

DER AUFTRAGNEHMER HAFTET NICHT FÜR DEN VERLUST VON GESPEICHERTEN DATEN UND DIGITALEN DATEN. DER AUFTRAGNEHMER IST BERECHTIGT, FÜR DIE GEWÜNSCHTE ERSTELLUNG VON MATERIAL WIE FOTOBÜCHERN ETC. FREMDLABORE, FOTOBUCHHERSTELLER ETC. ZU BEAUFTRAGEN. ÜBER DEN MATERIALWERT HINAUSGEHENDER SCHADENSERSATZ IST AUSGESCHLOSSEN.

FÜR MÄNGEL, DIE AUF UNRICHTIGE ODER UNGENAUE ANWEISUNGEN DES AUFTRAGGEBERS ZURÜCKZUFÜHREN SIND, WIRD NICHT GEHAFTET. JEDENFALLS HAFTET DER AUFTRAGNEHMER NUR FÜR VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT.

BEANSTANDUNGEN, GLEICH WELCHER ART, SIND INNERHALB VON 8 TAGEN NACH ÜBERGABE DES FILMES BZW. DES WERKES SCHRIFTLICH BEIM AUFTRAGNEHMER EINZUREICHEN. DANACH GELTEN DIE FILME/WERKE ALS VERTRAGSGEMÄSS UND MÄNGELFREI ABGENOMMEN.

IM FALLE DER MANGELHAFTIGKEIT STEHT DEM VERTRAGSPARTNER NUR EIN VERBESSERUNGSANSPRUCH DURCH DEN AUFTRAGNEHMER ZU. IST EINE VERBESSERUNG UNMÖGLICH ODER WIRD SIE VOM AUFTRAGNEHMER ABGELEHNT, STEHT DEM AUFTRAGGEBER EIN PREISMINDERUNGSANSPRUCH ZU. FÜR UNERHEBLICHE MÄNGEL WIRD NICHT GEHAFTET.

LIEFERTERMINE FÜR FILME SIND NUR DANN VERBINDLICH, WENN SIE SCHRIFTLICH VOM AUFTRAGNEHMER BESTÄTIGT WORDEN SIND. DER AUFTRAGNEHMER HAFTET FÜR FRISTÜBERSCHREITUNG NUR BEI VORSATZ.

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VII NEBENPFLICHTEN & ANSPRÜCHE DRITTER

  1. DER AUFTRAGGEBER VERSICHERT, DASS ER AN ALLEN, DEM AUFTRAGNEHMER ÜBERGEBENEN VORLAGEN DAS VERVIELFÄLTIGUNGS- UND VERBREITUNGSRECHT, SOWIE BEI PERSONENBILDNISSEN DIE EINWILLIGUNG DER ABGEBILDETEN PERSONEN ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG BESITZT. ERSATZANSPRÜCHE DRITTER, DIE AUF VERLETZUNG DIESER RECHTE BERUHEN, TRÄGT DER AUFTRAGGEBER.

  2. FÜR DIE EINHOLUNG EINER ALLENFALLS ERFORDERLICHEN ZUSTIMMUNG ABGEBILDETER GEGENSTÄNDE (Z.B. WERKE DER BILDENDEN KUNST, MUSTER UND MODELLE, MARKEN, FOTOVORLAGEN ETC.) ODER PERSONEN (Z.B. MODELLE, GÄSTE, BEDIENSTETE) ODER BAUWERKE (SCHLÖSSER, MUSEEN, GÄRTEN USW.) HAT DER AUFTRAGGEBER ZU SORGEN. ER HÄLT DEN AUFTRAGNEHMER DIESBEZÜGLICH SCHAD- UND KLAGLOS, INSBESONDERE HINSICHTLICH DER ANSPRÜCHE NACH §§ 78 UHRG, 1041 ABGB. DER AUFTRAGNEHMER GARANTIERT DIE ZUSTIMMUNG VON BERECHTIGTEN (URHEBER, ABGEBILDETE PERSONEN ETC.), INSBESONDERE VON MODELLEN, NUR IM FALL AUSDRÜCKLICHER SCHRIFTLICHER ZUSAGE FÜR DIE VERTRAGLICHEN VERWENDUNGSZWECKE.

  3. PERSONENBEZOGENE FILM-EINWILLIGUNG NACH DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (ART. 6 DSGVO):

A. DER AUFTRAGGEBER HÄLT DEN AUFTRAGNEHMER VON JEGLICHEN ANSPRÜCHEN DER HOCHZEITSGÄSTE FREI UND SORGT DAFÜR, DASS PERSONEN DIE GRUNDSÄTZLICH EINER FILMERSTELLUNG, DER SPEICHERUNG VON DIGITALDATEN UND DER VERÖFFENTLICHUNG ZUM BEISPIEL IN EINER ONLINE GALERIE DES BRAUTPAARES NICHT EINVERSTANDEN SIND, BZW. WIDERSPRECHEN, NICHT AUF GRÜPPCHEN- & GRUPPENBILDERN, USW. ANWESEND- BZW. IM FILMBEREICH SIND. GERNE KÖNNEN IM VORFELD GEEIGNETE MASSNAHMEN ZUSAMMEN MIT DEM AUFTRAGNEHMER ABGESTIMMT WERDEN. UM KEINE IRRTÜMLICHEN FILMAUFNAHMEN DER NICHT ZU FILMENDEN PERSONEN ZU MACHEN, MUSS DER AUFTRAGGEBER MITTEL ERGREIFEN, DURCH DIE DER AUFTRAGNEHMER LEICHT ERKENNEN KANN, DASS DIE PERSON NICHT GEFILMT WERDEN DARF. DER AUFTRAGNEHMER FILMT DIE GÄSTE IM AUFTRAG DES AUFTRAGGEBERS UND IM RAHMEN DES ERTEILTEN AUFTRAGES UND MUSS DAHER DAVON AUSGEHEN, DASS ALLE GÄSTE UND ANWESENDEN DARÜBER INFORMIERT SIND, UND EINER AUFNAHME (FOTOGRAFIE/ FILM), DER SPEICHERUNG (DIGITAL, DVD, USB USW.) DER DATEN SOWIE EINER SPEICHERUNG (Z.B. DOWNLOAD DER
VIDEOS) IM INTERNET UND EINER ONLINE VERÖFFENTLICHUNG (EINGEWILLIGT

HABEN.
VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN/ WIDERRUFSRECHT

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  1. ES GILT DAS RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, AUCH BEI LIEFERUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNGEN IM AUSLAND. FÜR ALLE NICHT IN DIESEN AGB GEREGELTEN PUNKTEN TRITT DIE GESETZLICHE REGELUNG IN KRAFT. DER GERICHTSSTAND ISTSTUTTGART.

  2. NEBENABREDEN ZUM VERTRAG ODER ZU DIESEN AGB BEDÜRFEN ZU IHRER WIRKSAMKEIT DER SCHRIFTFORM.

  3. ES BESTEHT EINIGKEIT ZWISCHEN DEN PARTEIEN DARÜBER, DASS EIN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG UND KEIN WERKSVERTRAG GESCHLOSSEN WURDE.

  4. DIE VORSCHRIFTEN ÜBER FERNABSATZVERTRÄGE FINDEN KEINE ANWENDUNG, DA SICH DER AUFTRAGNEHMER VERPFLICHTET, DIE DIENSTLEITUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZEITPUNKT ZU ERBRINGEN (§ 312B ABSATZ 3 NR. 6 BGB). DIES BEDEUTET, DASS FÜR DEN AUFTRAGGEBER KEIN WIDERRUFS- ODER RÜCKGABERECHT BESTEHT. BEI DER BESTELLUNG EINES INDIVIDUELL ANGEFERTIGTEN PRÄSENTATIONSPRODUKTES BESTEHT EBENFALLS KEIN WIDERRUFS- ODER RÜCKGABERECHT, DA DIE PRODUKTE NACH DEN VORGABEN DES BESTELLERS ANGEFERTIGT WERDEN UND AUF SEINE PERSÖNLICHEN BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND (§312D ABSATZ 4 NR. 1 BGB).

    AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG. GESETZLICHE INFORMATIONSPFLICHT ZUR VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG NACH § 36 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ (VSBG): AUFGRUND DER BETRIEBSGRÖSSE ERFOLGT KEINE TEILNAHME ANSTREITBEILEGUNGSVERFAHREN VOR EINER VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLE. DIE ONLINE-STREITBEILEGUNGSPLATTFORM DER EUROPÄISCHEN UNION ERREICHEN SIE HIER: HTTP://EC.EUROPA.EU/CONSUMERS/ODR/ IM ÜBRIGEN IST DEM AUFTRAGNEHMER VIELMEHR DARAN GELEGEN, EVENTUELLE STREITIGKEITEN MIT KUNDEN IM DIREKTEN KONTAKT ZU KLÄREN.

  5. DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN INSOWEIT NICHT, ALS ZWINGENDE BESTIMMUNGEN DES KSCHG ENTGEGENSTEHEN. TEILNICHTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN (DES VERTRAGS) BERÜHRT NICHT DIE GÜLTIGKEIT DER ÜBRIGENVERTRAGSBESTIMMUNGEN. SOLLTE EINE BESTIMMUNG DIESES VERTRAGES UNWIRKSAM SEIN, WIRD DIE WIRKSAMKEIT DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN DAVON NICHT BERÜHRT. DIE PARTEIEN VERPFLICHTEN SICH, ANSTELLE EINER UNWIRKSAMEN BESTIMMUNG EINE DIESER BESTIMMUNG MÖGLICHST NAHEKOMMENDE WIRKSAME REGELUNG ZU TREFFEN. (SALVATORISCHE KLAUSEL).

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